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Bis
zum 9. Juni
her mit den Listen!

Bildungszeit für alle

Unsere Initiative fordert einen gesetzlich geregelten ­Anspruch auf ­Bildungszeit, u. a. für berufliche, ­kulturelle, politische oder soziale Bildung von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in Sachsen. Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit erhalten, fünf Arbeitstage für individuelle Fortbildung zu nutzen.
Wir möchten eine breite Mehrheit für ein Bildungsfreistellungsgesetz mobilisieren und
werden zahlreiche Aktionen durchführen um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Unterstützen Sie unsere Kampagne!

 

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Selbstbestimmung

Bildung stärkt die Persönlichkeit und schafft Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten. So können sich mehr Menschen für ihre Interessen einsetzen.

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Demokratie

Jeder, der/die sich über gesellschaftliche Prozesse informiert und sich mit historischen Entwicklungen auseinandersetzt, stärkt unsere Demokratie.

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Wohlstand

In einer Industrie- und Wissensgesellschaft ist Weiterbildung die Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit jedes Einzelnen,
wie die des ganzen Landes.

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Unabhängigkeit

Durch Bildungszeit können Beschäftigte ihre Weiterbildung selbst in die Hand nehmen und unabhängig vom Arbeit­geber auf den Wandel der Arbeitswelt reagieren.

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Engagement

Ohne gesellschaftliches Engagement wäre Sachsen arm. Aber für Ehrenämter braucht man Fachwissen und Ausbildung.

Mehr über Bildungszeit

 

Hier informieren sich Akteure und Multiplikatoren

Neuigkeiten zur Bildungszeit für Sachsen

29. August 2025

Jetzt muss es zügig gehen!

Nach der Anhörung zur Bildungszeit am heutigen Dienstag im sächsischen Landtag, ziehen die beiden Vertrauenspersonen des Volksantrages ein positives Fazit und fordern den sächsischen Landtag auf, die Bildungszeit sehr zeitnah im sächsischen Landtag zu beschließen.

Daniela Kolbe, die Vertrauensperson des Volksantrages stellt klar: „Die mehr als 55.000 Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksantrages und die über 70 (Groß-)Organisationen, die hinter dem Volksantrag stehen, gehen mit Rückenwind aus der sehr kontroversen Anhörung. Die Angehörten haben zahlreiche Argumente für eine selbstbestimmte Bildungsfreistellung geliefert und die Auswirkungen auf die Unternehmen, als sehr überschaubar, eingeordnet. Dass Arbeitgeberverbände plötzlich zu Befürwortern mutieren, war von vornherein unwahrscheinlich. Vielfach wurde aber deutlich, dass auch die Unternehmen von einer Bildungszeit profitieren.

Es geht nun an endlich an die Umsetzung. Der Landtag hat bereits mehr als sechs Monate Zeit gehabt sich mit dem Gesetz zu beschäftigen. Wir erwarten von der CDU, dass sie sich vertragstreu erweist und der Gesetzentwurf nun zügig vom Landtag beraten und beschlossen wird.“

Christian Dahms, stellvertretende Vertrauensperson ergänzt: „Die vielen Ehrenamtlichen in diesem Land, brauchen die Bildungszeit als reale Entlastung, aber auch als Zeichen dafür, dass ihr Engagement für unsere Gesellschaft gesehen wird. Wir vertrauen den Regierungsfraktionen, dass Sie dieses wichtige Instrument jetzt – wie im Koalitionsvertrag versprochen – auch umsetzen.“dungszeit am heutigen Dienstag im sächsischen Landtag, ziehen die beiden Vertrauenspersonen des Volksantrages ein positives Fazit und fordern den sächsischen Landtag auf, die Bildungszeit sehr zeitnah im sächsischen Landtag zu beschließen.

 

 

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25. August 2025

Öffentliche Anhörung am 26. August 2025 zum Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ im Landtag

Öffentliche Anhörung am 26. August 2025 zum Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ im Landtag

Das lange Warten findet am Dienstag, dem 26. August 2025, um 9:30 Uhr ein Ende. Dann startet die öffentliche Anhörung des Volksantrags „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ mit seinem Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Sächsischen Landtags. Die öffentliche Anhörung kann sowohl auf der Besuchertribüne des Landtags als auch im Livestream verfolgt werden.

Daniela Kolbe, Vertrauensperson des Volksantrags, erklärt im Vorfeld der öffentlichen Anhörung: „Seit der Übergabe unserer mehr als 55.000 Unterschriften ist mehr als ein Jahr vergangen. In der Zwischenzeit ist auch die Frist von sechs Monaten zur Befassung durch den Landtag verstrichen. Es ist daher höchste Zeit, dass jetzt Bewegung ins parlamentarische Beratungsverfahren kommt. Unser Gesetzentwurf muss zügig beraten werden. Bei allem Verständnis für die herausfordernde Situation im Freistaat Sachsen, gebietet der Respekt vor den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf den schwierigen Weg der Volksgesetzgebung gemacht haben, eine ordnungsgemäße Beratung ohne weitere Verzögerungen.“

„Das Parlament muss bis Ende Oktober 2025 Klarheit schaffen und sich zur Bildungszeit in Sachsen bekennen. Der Koalitionsvertrag ist klar: Die Bildungsfreistellung wurde von der Minderheitsregierung als gemeinsames Projekt vereinbart und von den Parteien so mitgetragen. Wir erwarten jetzt von der CDU, dass sie vertragstreu ist und die Bildungszeit unterstützt.“


Hintergrund:

Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429 im Sächsischen Landtag verteilt. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de

In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht.

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18. August 2025

Landtag muss die Bildungszeit jetzt zügig beschließen

Kurz vor der Anhörung des Volksantrags "5 Tage Bildungszeit für Sachsen" am 26. August im Sächsischen Landtag ruft die Vertrauensperson des Volksantrages, Daniela Kolbe, die Parlamentarier zu mehr Tempo auf. „Seit der Übergabe unserer mehr als 55.000 Unterschriften, am 21. August 2024, ist fast genau ein Jahr vergangen. Unser Volksantrag wurde am 13. Februar 2025 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Mit diesem Datum begannen die gesetzlichen Fristen zu laufen. Der Landtag soll sich nach dem Gesetz innerhalb von sechs Monaten mit dem Volksantrag befassen. Diese sechs Monate sind am 13. August abgelaufen. Wir haben zwar Verständnis, dass es auf Grund der schwierigen Haushaltsverhandlungen zu Verzögerungen gekommen ist, nun muss das Gesetzesverfahren aber zügig über die Bühne gehen. Weitere Verzögerungen darf es nicht geben, das gebietet der Respekt vor den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf den schwierigen Weg der Volksgesetzgebung gemacht haben. Wir haben lange genug gewartet.“
 
Die CDU-Fraktion forderte Kolbe zur Vertragstreue auf. „Es ist kein Geheimnis, dass es in der CDU-Fraktion unterschiedliche Positionen zur Bildungszeit gibt. Der Koalitionsvertrag ist jedoch klar: Die Bildungsfreistellung wurde von der Minderheitsregierung als gemeinsames Projekt vereinbart und von den Parteien so mitgetragen. Wir erwarten jetzt von der CDU, dass sie vertragstreu ist und die Bildungszeit unterstützt. Es gibt unter den aktiven Unterstützer*innen des Volksantrags jedenfalls auch jede Menge Christdemokraten.“
 
Zur kürzlich veröffentlichten Umfrage der IHK zur Bildungszeit kommentierte Kolbe: „Es überrascht wenig, dass viele Unternehmer*innen einem Rechtsan-spruch für Beschäftigte skeptisch gegenübersteht. Spannend an der Umfrage war die geringe Teilnahmequote. Wenn sich lediglich etwa 300 Unternehmer beteiligen, ist die Aufregung unter den Arbeitsgebern vielleicht doch nicht so groß. Gefreut hat mich, dass etwa ein Drittel der Arbeitgeber*innen der Bildungszeit uneingeschränkt oder unter der Bedingung der Förderung von kleinen Unternehmen positiv gegenüberstehen. Viele Arbeitgeber*innen haben eben schon lange ver-standen, dass es auch den Unternehmen nutzt, wenn sich die Beschäftigten selbstbestimmt weiterbilden.“
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Unsere Bündnispartner

adexa
 

Bündnis „ 5 Tage Bildungszeit“

c/o DGB Bezirk Sachsen, DGB-Bezirk Sachsen

Schützenplatz 14
01067 Dresden

Telefon: (0351) 8633-118
Telefax: (0351) 8633-158

E-Mail: zeit-fuer-sachsen@dgb.de

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